Roller effektiv und legal tunen

Seitdem das Essener Unternehmen Krupp den wohl ersten motorisierten Roller im Jahr 1919 auf den Markt brachte, ist sein Siegeszug nicht aufzuhalten. In jedem Land der Erde erfreut er sich mittlerweile großer Beliebtheit. Es gibt ihn inzwischen mit Zwei- und Viertaktmotoren, umweltfreundlich mit Elektromotoren ausgestattet, sowie mit Schalt- und Automatikgetrieben. Der Roller, als kleiner Bruder des Motorrads, ist in seiner Leistung gedrosselt und darf deshalb schon in sehr jungen Jahren, in Deutschland ab 15, gefahren werden.

Darf es ein bisschen mehr sein?

Das Rollerfahren ist nicht nur eine Form der Fortbewegung, sondern für viele ein leidenschaftliches Hobby. Stylisch aufgewertet, in der Motorenleistung aufgepeppt, sportlich getunt – so sieht man die Roller auf unseren Straßen. Sogar Rollerclubs nach dem Vorbild legendärer Motorrasclubs wurden gegründet. Sie treffen sich nicht nur zu gemeinsamen Rollerfahrten, sondern schrauben bzw. tunen auch gemeinsam an ihren motorisierten Zweirädern. Beim Tuning von Roller oder Scooter sollten Sie unbedingt wichtige rechtliche Vorschriften beachten. Während das optische Aufmotzen eines Rollers mittels Lacken oder Aufklebern noch verhältnismäßig unproblematisch ist, sollten Sie mit dem Anbringen von Zubehörteilen vorsichtig sein. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie für das Tuning des Motors oder den zusätzlichen Anbau von Teilen ausschließlich auf in Deutschland zugelassene Teile zurückgreifen. Diese erhalten Sie nicht nur im Fachhandel. Auch im Internet sind sie meist kostengünstig und sicher bestellbar. Die Seite www.scooterkingz.com der Saarbrücker ScooterKingZ GmbH bietet in ihrem Shop zum Beispiel neben Ersatzteilen auch Tuningteile für die verschiedensten Rollerfabrikate.

Bildquellenangabe: ©lars heims / pixelio.de

Nicht alles ist erlaubt

Achtung! Auch bei der Verwendung zugelassener Zubehörteile für das Rollertuning, ist es oftmals vorgeschrieben, den Roller unter bestimmten Voraussetzungen neu beim TÜV vorzustellen und die Zusatzeinbauten anzumelden. Unachtsames und nicht den Vorschriften entsprechendes Tuning kann zu vielen Unanehmlichkeiten führen, die zusätzlich Geld kosten, wie beispielsweise:

  • Rückbau falscher Tuningteile und erneute Vorführung beim TÜV
  • Fahrzeugstillegung
  • Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot
  • empfindliche Geldstrafen

Gerade bei der Entdrosselung der Motorleistung oder dem Einbau von Racing-Teilen, besteht die Gefahr, gesetzliche Vorschriften zu verletzen. Ein nicht gedrosselter Roller darf nicht mehr mit der normalen für Roller geltenden Fahrerlaubnis gefahren werden. Ein Jugendlicher ab 15 Jahren kann somit einen solchen Roller nicht mehr anmelden und fahren, ohne gesetzliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Hier sehen Sie zwei Berichte, die offenlegen, welche Konsequenzen zu erwarten sind:

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