Girokonten gibt es viele, aber welches passt zu mir?

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Girokonten werden von Banken und Sparkassen für Firmen oder Privatpersonen angeboten. Und obwohl diese Konten zur Verwaltung der Finanzen dienen, gibt es diese Konten mit verschiedenen Eigenschaften und zu unterschiedlichen Konditionen.

Um die Zielgruppe besser anzusprechen werden Girokonten für Privatkunden in unterschiedlichen Varianten angeboten. Damit Privatkunden auch unterwegs immer flüssig sind, werden im Zusammenhang mit dem Konto werden von den Finanzinstituten auch verschiedene Karten angeboten. Während Personen mit geringem Einkommen meistens nur ein Guthabenkonto und eine Kundenkarte erhalten, gibt es für solventere Kunden eine EC- oder Kreditkarte dazu. Banken und Sparkassen sind per Gesetz verpflichtet für jeden Antragsteller mindestens ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Obwohl die Angebote bei den einzelnen Geldhäusern sehr unterschiedlich sind, lassen sich doch gewisse Gemeinsamkeiten feststellen.

Girokonten – Die Basis für finanzielle Transaktionen

Zur frühen Kundenbindung werben die Kreditinstitute bei Schülern, Auszubildenden oder Studenten mit einem Girokonto zu speziellen Konditionen. Für die oft als Startkonto bezeichnete Girokonten werden je nach Institut keine Gebühren verlangt. Auch Überweisungen, Online-Banking und das Geldabheben am Automaten sind kostenfrei. Eine Kreditkarte gibt’s zum halben Preis auf Wunsch obendrauf.

Um die Kunden zum Wechsel zu animieren bieten die Finanzhäuser Girokonten mit ein paar zusätzlichen Extras. Ab einem gewissen Grundumsatz sind keine Kontoführungsgebühren fällig oder es wird nur ein monatlicher Pauschalpreis abgerechnet. Online-Banking und Geldautomaten sind inklusive. Neben der EC-Karte gehört oft eine Kreditkarte zum Angebot. Ein Guthaben wird in den meisten Fällen nicht verzinst. Ein solches Konto kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Besonders Direktbanken werben mit kostenlosen Girokonten.

Girokonto mit Tagesgeldfunktion

Girokonten mit Tagesgeldfunktion ist eher als Parkplatz für Geld zu sehen, das kurzfristig zur Verfügung stehen soll. Bei diesem Guthabenkonto wird das Geld zu einem variablen Tagessatz verzinst. Auf das Guthaben kann jedoch jederzeit zurückgegriffen werden. Überweisungen auf ein normales Konto sind möglich, der normale Zahlungsverkehr kann damit aber nicht durchgeführt werden. Für ein solches Konto gibt es keinen Dispositionskredit und es kann nicht überzogen werden. Gelder, die am Monatsende auf dem normalen Girokonto übrig sind, können auf das Tagesgeldkonto transferiert werden. Ein solches Konto unterliegt keiner Kündigungsfrist.

Guthabenkonto und Pfändungsschutzkonto

Ein Guthabenkonto ist ein Girokonto, das nicht überzogen werden kann. Das geschieht entweder auf Wunsch des Kunden oder wenn das Geldinstitut aufgrund einer negativen Schufa-Auskunft eine Überziehung verweigert. Bei nicht ausreichender Deckung werden Buchungsaufträge nicht ausgeführt. Ein Guthabenkonto gibt es bei manchen Kreditinstituten zu geringen Kosten. Kreditinstitute sind verpflichtet dem potenziellen Kunden die Eröffnung eines Guthabenkontos zu ermöglichen.
Noch relativ neu ist das Pfändungsschutzkonto,kurz P-Konto genannt. Es ist ein Guthabenkonto das Schuldner gegen Kontopfändungen schützen soll, ohne das erst vor Gericht ein Pfändungsfreibetrag beantragt werden muss. Ein P-Konto wird oft nur vorübergehend eingerichtet und später wieder in ein normales Girokonto umgewandelt.

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